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E-Rechnung ab 2025 im Autohandel: Pflichten, ZUGFeRD & die DATEV-Lösung

05. Februar 2026 E-Rechnung ZUGFeRD DATEV GoBD Digitalisierung Wachstumschancengesetz

Kurzdefinition

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format (XML) ausgestellt, übermittelt und empfangen wird (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD). Ein einfaches PDF gilt ab 2025 nicht mehr als E-Rechnung, sondern nur noch als „sonstige Rechnung“.

E-Rechnung im Autohandel: Schluss mit dem PDF-Chaos

Seit dem 01. Januar 2025 ist die E-Rechnung für B2B-Geschäfte in Deutschland grundsätzlich Pflicht. Doch im Autohandel herrscht Verwirrung: Reicht mein PDF noch? Brauche ich neue Software? Was mache ich, wenn ein Lieferant mir eine XML-Datei schickt?

Die gute Nachricht: Die Situation ist weniger dramatisch, als viele Berater behaupten – wenn man Eingang (Empfang) und Ausgang (Versand) sauber trennt.

GoBD ist hier der Rahmen: Wenn du das Original (XML) „kaputtspeicherst“ oder nur ausdruckst, wird’s in der Prüfung teuer.
GoBD im Autohaus: Was Finanzämter wirklich prüfen

Dieser Leitfaden zeigt die pragmatischste Lösung für Kfz-Händler: Autaxo für den perfekten Verkauf und DATEV für die sichere Buchhaltung.

🧰 Tool (Rechnungstexte je Steuerfall):
Rechnungstexte-Generator – richtige Formulierungen je Steuerfall


Kurzdefinition: Was ist eigentlich eine “echte” E-Rechnung?

Eine E-Rechnung enthält die Rechnungsdaten in einem strukturierten Datensatz (XML), den Computer automatisch auslesen können.

  • Normale PDF: Ist nur ein “Bild” für das menschliche Auge (keine E-Rechnung).
  • XRechnung: Reiner Datensatz (XML), für Menschen schwer lesbar (Standard bei Behörden).
  • ZUGFeRD (PDF/A-3): Die Hybrid-Lösung. Sieht aus wie ein PDF, hat aber die XML-Daten “im Bauch” versteckt. Ideal für den Autohandel.

📚 Wissensdatenbank:
Wissensdatenbank Gebrauchtwagenhandel – Übersicht & Schnellstart


Empfangspflicht: Muss ich E-Rechnungen ab sofort annehmen?

Hier liegt das größte Missverständnis. Viele Händler denken: “Ich habe noch Übergangsfristen, ich muss nichts tun.” Falsch. Die Übergangsfristen gelten nur für das Schreiben (Versand) von Rechnungen.

Beim Empfang gilt seit dem 01.01.2025: Wenn dir ein Lieferant (z. B. Teilehändler, Energieversorger) eine echte E-Rechnung (z. B. XRechnung) schickt, darfst du diese nicht ablehnen. Du musst technisch in der Lage sein, sie zu empfangen, zu lesen und zu archivieren.

Unsere Empfehlung: Keine Experimente – nutze DATEV

Wir bei Autaxo bieten bewusst keine eigene Plattform für Eingangsrechnungen an. Warum? Weil es dafür einen Marktstandard gibt, der besser ist als jede Bastel-Lösung: DATEV.

Anstatt dich mit Drittanbieter-Tools herumzuschlagen, empfehlen wir:

  1. Sprich mit deinem Steuerberater: Nutzt er DATEV Unternehmen online?
  2. Nutze die DATEV E-Rechnungsplattform: Sie ist sicher, GoBD-konform und direkt mit deiner Buchhaltung verknüpft.
  3. Der Workflow: Du lädst die E-Rechnung (oder bekommst sie per Mail) direkt ins DATEV-Portal. Dort wird sie visualisiert, geprüft und verbucht.

Tipp: Wer keinen DATEV-Steuerberater hat, kann die DATEV E-Rechnungsplattform auch autark nutzen. Sie ist kostengünstig und zukunftssicher.


Versandpflicht: Ab wann muss ich E-Rechnungen schreiben?

Wenn du Autos an andere Unternehmer verkaufst (B2B), musst du mittelfristig ebenfalls E-Rechnungen stellen. Hier gibt es Übergangsfristen (bis Ende 2026 dürfen oft noch Papier/PDF genutzt werden, je nach Umsatz auch länger).

Die Autaxo-Lösung: ZUGFeRD (PDF/A-3)

Warum warten? Autaxo unterstützt bereits heute das PDF/A-3 Format (ZUGFeRD).

Der Vorteil: Du erstellst die Rechnung wie gewohnt in Autaxo. Das Ergebnis ist eine Datei, die zwei Dinge kann:

  1. Für den Kunden: Er sieht ein ganz normales PDF, kann es drucken und lesen.
  2. Für das Finanzamt/Software: Im Hintergrund hängt der strukturierte XML-Datensatz an der Datei.

Damit erfüllst du die E-Rechnungspflicht zu 100 %, ohne dass deine Kunden (oder du) den Prozess ändern müssen.

Wichtig für den Autohandel: Der Rechnungstext / Steuerfall hängt am Geschäft (z. B. § 25a vs. igL vs. Export).
Schnell & prüfbar lösen:Rechnungstexte-Generator


Der Zeitplan: Welche Fristen gelten für Händler?

Damit du weißt, wann es ernst wird, hier die offizielle Timeline aus dem Wachstumschancengesetz:

DatumRegelung für EmpfangRegelung für Versand (Ausgang)
Seit 01.01.2025PFLICHT: Jeder B2B-Unternehmer muss E-Rechnungen empfangen können. Ablehnung nicht mehr zulässig.Freiwillig. Papier/PDF noch erlaubt (mit Zustimmung des Empfängers).
Ab 01.01.2027PflichtPFLICHT für Unternehmen mit > 800.000 € Vorjahresumsatz.
Ab 01.01.2028PflichtPFLICHT für alle Unternehmen (auch Kleinunternehmer).

Fazit: Beim Empfang musst du sofort handeln (Lösung: DATEV). Beim Versand bist du mit Autaxo (ZUGFeRD) technisch schon heute auf der sicheren Seite, auch wenn die Pflicht erst später greift.


Strategischer Fehler: Das “Aussitzen” und E-Mail-Chaos

Der häufigste Fehler ist derzeit: “Ich drucke die E-Rechnung einfach aus und hefte sie ab.” Achtung: Das ist bei einer echten E-Rechnung (XML) ein Verstoß gegen die GoBD. Das Original ist digital und muss digital aufbewahrt werden. Der Ausdruck ist nur eine Kopie ohne Beweiskraft.

Wer E-Rechnungen per E-Mail empfängt und im Posteingang „vergammeln“ lässt, riskiert in der Betriebsprüfung den Vorsteuerabzug.

GoBD-Praxis-Fokus (Prüfer-Logik):
GoBD im Autohaus: Was Finanzämter wirklich prüfen

Die saubere Trennung:

  1. Eingang: Zentralisierung über DATEV E-Rechnungsplattform.
  2. Ausgang: Automatisierung über Autaxo (PDF/A-3).

Checkliste: In 3 Schritten E-Rechnungs-Ready

  • Schritt 1 (Empfang): Prüfe mit deinem Steuerberater, ob du Zugang zu DATEV Unternehmen online / E-Rechnungsplattform hast. Falls nein: Beantragen!
  • Schritt 2 (E-Mail): Richte eine zentrale Rechnungs-Mailadresse ein (z. B. rechnung@autohaus-muster.de) und leite diese idealerweise direkt an DATEV weiter.
  • Schritt 3 (Versand): Nutze in Autaxo das Format PDF/A-3 (ZUGFeRD). Damit bist du für alle B2B-Kunden zukunftssicher aufgestellt, egal wann die Pflicht für dich greift.
  • Bonus (Fehler vermeiden): Rechnungstexte je Steuerfall vor dem Versand prüfen
    Rechnungstexte-Generator

Weiterführende Artikel in der Autaxo-Wissensdatenbank


Rechtsgrundlagen & Quellen

Die E-Rechnungspflicht basiert auf nationalen und europäischen Anpassungen:

  • Wachstumschancengesetz – Gesetzliche Grundlage für die Einführung der obligatorischen E-Rechnung im B2B-Bereich.
  • § 14 UStG – Definition der Rechnung, Unterscheidung zwischen E-Rechnung und sonstiger Rechnung.
  • GoBD – Anforderungen an die Unveränderbarkeit und Aufbewahrung digitaler Belege.
  • FeRD (Forum elektronische Rechnung) – Informationen zum ZUGFeRD-Format.